"Bei uns bleibt niemand sprachlos!"
Das Behandlungsfeld Sprachstörungen lässt sich in die folgenden Bereiche unterteilen:
Als Sprachentwicklungsverzögerung oder -retardierung bezeichnet man die Verlangsamung der Sprachentwicklung. Der Sprachstatus eines Kindes entspricht nicht dem altersentsprechenden Durchschnitt, kann aber wieder aufgeholt werden.
Als Sprachentwicklungsbehinderung bezeichnet man eine unvollständige Entwicklung der Sprachfunktionen infolge einer geistigen oder Lernbehinderung (z.B. Morbus Down). Im Gegensatz zur SEV kann davon ausgegangen werden, dass die Eckdaten der regulären Sprachentwicklung nicht bzw. nur unzureichend und mit großen zeitlichen Verzögerungen erreicht werden können.
Bei einer Aphasie handelt es sich um ein neurologisches Störungsbild, das sich nach bereits abgeschlossener Sprachentwicklung einstellen kann. Man versteht unter dem Begriff Aphasie den völligen oder teilweisen Verlust der schon vorhandenen Fähigkeit, sprachliche Informationen zu geben oder zu verstehen, trotz intakter Sprech- und Hörorgane. Der Aphasie liegen hirnorganische Prozesse zugrunde (z.B. Schlaganfall, Hirnblutung).