"Bei uns bleibt niemand sprachlos!"
Das Behandlungsfeld Hörverarbeitung / Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) lässt sich in die folgenden Bereiche unterteilen:
Die auditive Wahrnehmungsstörung ist als Teilleistungsstörung zu verstehen, das heißt, dass verschiedene kommunikative Funktionen, z.B. die Lautsprache, die Schriftsprache, das Verstehen und Umsetzen akustischer Informationen beeinträchtigt sind.
Dies kann sich z.B. wie folgt äußern:
International ist die Lese-Rechtschreib-Schwäche (auch: Legasthenie) als umschriebene Entwicklungsstörung des Lesens und Schreibens definiert.
Dies bedeutet, dass biologische Ursachen das Erlernen von Funktionen beeinträchtigen oder verzögern, die mit der Reifung des zentralen Nervensystems verbunden sind. (Definition der WHO=Weltgesundheitsorganisation).
Die spezielle Lese- Rechtschreibschwäche ist von allgemeinen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens zu unterscheiden. Bei letzteren sind die visuellen auditiven und integrativen Funktionen vorhanden, nur der Entwicklungs- und Lernprozess ist verzögert.
Bei der speziellen Lese- und Rechtschreibschwäche hingegen liegt eine Teilleistungsschwäche im sprachlichen Bereich vor, im Sinne eines Defizits isolierter Funktionen. Es kommt zu einer Leistungsstörung, die sich signifikant vom Gesamtleistungsvermögen abhebt. (Martinus)