Logopädische Praxisgemeinschaft Heike Gottschalk & Cornelia Maute

Organisatorisches - Rund um die logopädische Behandlung

Inhalt: Ärztliche Untersuchung | Anmeldung | Therapiedauer | Therapieformen | Kosten

Ärztliche Untersuchung

Voraussetzung für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen.

Diese kann ausgestellt werden von:

  • Kinderärzten
  • HNO-Ärzten
  • Allgemeinmedizinern
  • Phoniatern/ Pädaudiologen
  • Zahnärzten und Kieferorthopäden
  • Neurologen

Anmeldung - Rufen Sie uns an!

Behandlungen finden bei uns nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt. Hinterlassen Sie uns Ihre Anfrage gerne auf dem Anrufbeantworter, falls wir uns in einer Behandlung oder auf einem Hausbesuch befinden. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Wir kommen Ihren Terminwünschen gerne entgegen. Meistens können wir Vormittagstermine schneller als Nachmittagstermine vergeben, da diese hauptsächlich für Schulkinder und Berufstätige benötigt werden.

Therapiedauer - Wie lange dauert eine logopädische Therapie?

Häufig wird uns bei der Anmeldung die Frage nach der Therapiedauer gestellt.

Die Gesamtdauer einer Therapie variiert von Patient zu Patient. Sie ist zum einen von der Art und Ausprägung der Sprachschwierigkeit abhängig, aber auch von anderen Faktoren wie

  • Regelmäßigkeit der Termine
  • Mitarbeit
  • Kooperation
  • Motivation
  • Häusliches Üben

Eine logopädische Sitzung umfasst in der Regel 45 Minuten, gelegentlich auch 30 Minuten.

Therapieformen

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie: nach Absprache bei ähnlichen Störungen und Altersstufen
  • Haus- und Heimbesuche

Kosten - Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Patienten über 18 Jahre haben einen gesetzlich geregelten Eigenanteil zu leisten, sofern sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.