Logopädische Praxisgemeinschaft Heike Gottschalk & Cornelia Maute

Ärztliche Untersuchung

Vor Beginn der logopädischen Behandlung

Voraussetzung für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen.

Diese kann ausgestellt werden von:

  • Kinderärzten
  • HNO-Ärzte
  • Allgemeinmedizinern
  • Phoniatern/ Pädaudiologen
  • Zahnärzten und Kieferorthopäden
  • Neurologen