"Bei uns bleibt niemand sprachlos!"
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Untersuchungen oder Behandlungen nicht ohne eine sogenannte ärztliche Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen durchzuführen.
Daher ist vor dem Besuch der logopädischen Praxis immer ein Arztbesuch erforderlich.
Folgende Facharztgruppen dürfen Heilmittelverordnungen für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen ausstellen: