Wer bezahlt die logopädische Behandlung?
Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, ebenso von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 2004 gilt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die folgende Regelung:
Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das achtzehnte Lebensjahr vollendet ist.
Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil für alle erhaltenen Leistungen 10% der Gesamtkosten der Behandlung.
Darüber hinaus sind alle Logopäden gesetzlich verpflichtet, von den Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10 € einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu leistende Zuzahlungen in Höhe von 2% Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sicherlich berät Ihre Krankenkasse Sie gerne dazu, welche Befreiungsgrenze für Sie maßgeblich ist. Es ist dabei sehr wichtig, dass Sie alle Belege von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren.
Weitere aktuelle Entwicklungen die Zuzahlungen und andere gesundheitspolitische Themen betreffend können Sie der Tagespresse, den Nachrichten oder dem Internet entnehmen, z.B.:
Private Krankenversicherung
Die Kosten für die Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen direkt. Nach Beendigung der Stunden, die Ihnen vom Arzt auf einem Rezept verordnet wurden, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Rückerstattung Ihrer Auslagen einreichen können.
Gelegentlich kommt es vor, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für die logopädische Behandlung nicht vollständig übernimmt. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Beginn einer logopädischen Behandlung Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung aufnehmen, um dies abzuklären.